Stadtmeisterschaften 2025

Tennis Stadtmeisterschaften in Niederkassel 2025

Turnierzeitraum

Die Stadtmeisterschaften 2025 finden in der Zeit von Montag, den 28. Juli bis Sonntag, den 03. August 2025 einschließlich als Mehrtagesturnier während der NRW-Sommerferien (14. Juli bis 26. August 2025) statt, um Terminkollisionen mit Medenspielen und den „LüRa Open 2025“ (07. – 10. August 2025) zu vermeiden.

Eine ggfs. erforderliche witterungsbedingte Verlängerung ist auf Beschluss des Turnierausschusses möglich und dem TVM unverzüglich anzuzeigen.

Veranstalter

Veranstalter und Ausrichter ist der TC Blau-Weiss Lülsdorf in Kooperation mit den Tennisabteilungen der Spielvereinigung Lülsdorf-Ranzel und des WSV Blau-Weiss Rheidt.

Teilnehmer*innen

Teilnahmeberechtigt sind alle Tennisspieler*innen mit einem im Laufe des Jahres 2025 vollendeten Mindestalter von 18 Jahren (Jahrgang 2007 und älter), die im Besitz einer ID-Nummer sind und mit

– aktiven Mitgliedschaft in einem der drei Niederkasseler Tennisvereine oder

– mit einem 1. Wohnsitz im Gebiet der Stadt Niederkassel (PLZ 53859).

Es handelt sich somit um ein „geschlossenes“ Turnier, das (nur) für definierte Personen bzw. Gruppen eine Teilnahme ermöglicht.

Konkurrenzen

In Abhängigkeit von der Zahl der Meldungen werden parallel in mehreren Altersklassen die folgenden Konkurrenzen ausgetragen

  • Damen-Einzel,
  • Herren-Einzel,
  • Damen-Doppel und
  • Herren-Doppel.

Altersklassen In die Ausschreibung werden die folgenden Altersklassen für die Einzel-Konkurrenzen aufgenommen

– 18 bis 29 Jahre (Jahrgänge 2007 u. älter): Damen/Herren – 50 bis 59 Jahre (Jahrgänge 1975 u. älter): Damen/Herren 50

– 30 bis 39 Jahre (Jahrgänge 1995 u. älter): Damen/Herren 30 – 60 bis 69 Jahre (Jahrgänge 1965 u. älter): Damen/Herren 60

– 40 bis 49 Jahre (Jahrgänge 1985 u. älter): Damen/Herren 40 – 70 Jahre und älter (Jahrgänge 1955 und älter): Damen/Herren 70

und für die Doppel-Konkurrenzen die Altersklassen Damen/Herren, Damen/Herren 40 und Damen/Herren 50.

Jede*r Spieler*in kann im Einzel nur in einer Altersklasse melden, die ihrem/seinem Geburtsjahr oder jünger entspricht.

Für die Altersklasse Damen/Herren müssen gemäß § 36 der Turnierordnung mindestens acht Meldungen eingehen, um sie austragen zu können. Für die Austragung der übrigen Altersklassen reichen drei Meldungen aus

Turniermodus

In der Ausschreibung werden (vorsorglich) 32er Felder vorgesehen. Die tatsächliche Größe richtet sich nach der Anzahl der bis zum Meldeschluss eingegangenen Anmeldungen. Sollten mehr als 32 Meldungen für eine Altersklasse eingehen, entscheidet der Zeitpunkt der Meldung über die Zulassung, und die ersten 32 Meldungen werden berücksichtigt. Gleiches gilt für die Doppel-Konkurrenzen bei mehr als 32 eingehenden Meldungen.

Die Stadtmeisterschaften werden bei 8 Meldungen und mehr für eine Altersklasse im K.o.-System mit Nebenrunde ausgetragen, so dass jede*r Teilnehmer*in mindestens zwei Spiele austragen kann. 

Auch die Spiele der Nebenrunde sind LK-relevant. Die Spieler*innen geben gegenüber der Turnierleitung an, ob sie im Falle einer Niederlage in der ersten Hauptrunde an der Nebenrunde (weiter) teilnehmen werden.

Spieler*innen mit den jeweils niedrigsten Leistungsklassen werden gemäß § 30 der Turnierordnung gesetzt: zwei Spieler*innen bei einem 8er-Feld, vier Spieler*innen bei einem 16er-Feld und acht Spieler*innen bei einem 32er-Feld. Maßgeblich ist die jeweils vom TVM zum Zeitpunkt der Auslosung ausgewiesene Leistungsklasse. Bei identischen Leistungsklassen entscheidet das Los über die Setzposition.

Bei weniger als acht Meldungen wird die Konkurrenz in den Altersklassen 30 Jahre und älter gemäß § 36 der Turnierordnung im Modus „Kästchenspiele“ („Round Robin“ bzw. „Jede*r gegen jede*n“) ausgetragen. Die Teilnehmer*innen in einer Altersklasse müssen aus mindestens zwei verschiedenen Vereinen stammen (Ziffer 3.1 der Richtlinien für LK-Turniere).

Der Turnierausschuss hat die Möglichkeit, vor der Auslosung „benachbarte“ Altersklassen mit jeweils weniger als 8 Meldungen zu einer Altersklasse zusammenzulegen.

Es finden keine Qualifikationsrunden statt. Es werden keine Wildcards vergeben.

LK-Relevanz

Für die Stadtmeisterschaften wird beim TVM die Anerkennung als LK-relevantes Turnier beantragt. Hierfür fällt eine Servicegebühr i.H. von 50,00 € an.

Spielmodus

Es gelten die Tennisregeln der ITF, die Turnierordnung des DTB, die Durchführungsbestimmungen zur LK-Ordnung, die DTB-Richtlinien für Leistungsklassen-Turniere und die entsprechenden TVM-Ergänzungsbestimmungen sowie die Wettspielordnung des TVM. 

Die Einschlagzeit beträgt 5 Minuten.

Es werden zwei Gewinnsätze als Vorteil-Sätze mit TieBreak bei einem Stand von 6:6 und als dritter Satz ein Match-TieBreak gespielt.

In den Doppel-Begegnungen kommt beim Stand von 40:40 die No-ad- bzw. Deciding-Point-Regel zur Anwendung.

Es wird angestrebt, dass kein*e Teilnehmer*in mehr als eine Begegnung pro Tag bestreiten muss. Es wären aber ggfs. auch zwei oder drei Spiele an einem Tag mit entsprechenden Pausenzeiten zwischen diesen möglich, wobei zunächst die Begegnung im Einzel angesetzt würde – es sei denn, die/der Spieler*in ist mit einer anderen Reihenfolge einverstanden (§ 40 der Turnierordnung)

Alle Begegnungen finden ohne (Stuhl-)Schiedsrichter statt. Es wird auf die „Spielerinformation zum „Spiel ohne Schiedsrichter““ und deren Beachtung hingewiesen. Teilnehmer*innen können für ihre Begegnung im Ausnahmefall den Einsatz einer Schiedsrichterin/eines Schiedsrichters verlangen. Hierüber entscheidet gemäß § 17 der Turnierordnung der Oberschiedsrichter.

Seiten-/Aufschlagwahl

Das Recht zur Wahl der Seite bzw. zur Wahl des Aufschlags-/Returnrechts wird per Losentscheid vergeben und gemäß Regel 9 der Tennisregeln der ITF vor dem Beginn des Einschlagens.

Pausen

Beim ersten Seitenwechsel im Satz bzw. im Match-TieBreak ist keine Pause vorgesehen, bei späteren Seitenwechseln eine von max. 90 Sekunden Dauer. Zwischen den Sätzen ist eine Erholungspause von max. 120 Sekunden möglich.

Spieler*innen können gemäß § 37 der Turnierordnung eine Toilettenpause pro Begegnung in Anspruch nehmen. Dies soll möglichst in der Pause nach Abschluss eines Satzes geschehen, ansonsten nicht vor einem Aufschlagspiel der Gegnerin bzw. des Gegners.

Eine Pause pro Begegnung zum Zweck eines Kleidungswechsels kann nur nach Abschluss eines Satzes genommen werden (§ 37 der Turnierordnung).

Coaching

Als Beratung (Coaching) wird jede Art und jede Form der Kommunikation, des Ratschlags oder Anweisung an eine*n Spieler*in während der Begegnung gewertet. Sie ist – im Gegensatz zu Mannschaftswettbewerben – nicht erlaubt (Regel 30 der Tennisregeln der ITF) – weder auf dem Platz noch von außerhalb.

Für Verstöße gegen die No-Coaching-Regel wird die/der gecoachte Spieler*in vom Oberschiedsrichter mit einer Verwarnung (gelbe Karte) und im Wiederholungsfall mit einer Disqualifikation (rote Karte) sanktioniert.

Verhalten

Von allen Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen wird ein Verhalten vor, während und nach den Begegnungen erwartet, das einen fairen Ablauf der Begegnungen ermöglicht und aus dem für keine*n Teilnehmer*in Nachteile entstehen (können). Eventuelle Verstöße können der Turnierleitung gemeldet werden und werden von dieser auf erforderliche Maßnahmen geprüft.

Ausschreibung

Die Ausschreibung nach § 20 der Turnierordnung wird im Juni 2025 publik gemacht über

– den Turnierkalender nuLiga TVM bzw. unter tennis.de,

– die Mitgliederverteiler des TC BW Lülsdorf, der SpVgg Lülsdorf-Ranzel und des WSV Blau-Weiß Rheidt,

– die Homepages der drei genannten Vereine,

– den Aushang eines Plakates in den Clubheimen, in den Tennishallen Rheidt und Mondorf sowie im Einzelhandel (Geschäfte, Banken, Tankstellen …) in den Stadtteilen Niederkassels,

– social media und

– die Tages- und Wochenzeitungen als redaktionelle Beiträge ohne Anzeigenschaltung.

Die Teilnehmer*innen werden darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten (insb. persönliche Daten sowie Foto-, Audio- und Filmaufnahmen), die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Stadtmeisterschaften 2025 oder der Durchführung dieser Veranstaltung stehen, sowohl für turnierrelevante als auch für redaktionelle Zwecke verarbeitet werden. Die Verarbeitung der wettkampfrelevanten Informationen (insb. persönliche Daten) erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO zur Durchführung der Veranstaltung. Die Veröffentlichung von im Zuge des Turniers aufgenommenen Foto-, Audio- und Filmmaterials beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Der Turnierveranstalter hat ein berechtigtes Interesse an der Berichterstattung (Informationsfreiheit) sowie berechtigte wirtschaftliche Interessen. Jedem/r Teilnehmer*in steht die Möglichkeit des Widerspruchs nach Art. 21 DSGVO zu. Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Durchführung der Stadtmeisterschaften 2025 erforderlich ist.

Anmeldung

Alle Teilnehmer*innen melden sich zu den Stadtmeisterschaften digital mit Hilfe des Turnierkalenders auf nuLiga TVM an.

Meldeschluss ist der 26. Juli 2025 um 23:59 Uhr.

Anmeldungen von Spieler*innen, die nicht während des ganzen Turniers zur Verfügung stehen, können gemäß § 21 der Turnierordnung vom Turnierausschuss noch vor der Auslosung zurückgewiesen werden. Ein bereits überwiesenes Startgeld sowie das DTB-Teilnehmerentgelt werden in einem solchen Fall erstattet.

Start-/Nenngeld

Jede*r Teilnehmer*in überweist bis zum Meldeschluss ein Startgeld i.H. von 20,00 € für eine Einzel-Konkurrenz und 15,00 € für eine Doppel-Konkurrenz auf das Konto des TC BW Lülsdorf DE23 3705 0299 0026 0003 64 (Kreissparkasse Köln) mit dem Betreff “Startgeld Stadtmeisterschaften 2025“, aus dem die o.g. Servicegebühr, die Bälle, die Preise sowie ggfs. weitere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Stadtmeisterschaften stehende Aufwendungen finanziert werden.

Jede*r Teilnehmer*in überweist zusammen mit dem Startgeld auch das DTB-Teilnehmerentgelt i.H. von 5,00 € für die Teilnahme an einer Einzel-Konkurrenz und/oder i.H. von 3,00 € für die Teilnahme an einer Doppelkonkurrenz, somit einen Gesamtbetrag i.H. von 18,00 €, 25,00 € oder 43,00 €. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Sollte der Gesamtbetrag aus Startgeld und DTB-Teilnehmerentgelt bis zum 28. Juli 2025, 23:59 Uhr, nicht auf dem Konto verbucht worden sein, kann eine Anmeldung zu den Stadtmeisterschaften in keiner gemeldeten Konkurrenz berücksichtigt werden.

Ein eventueller Überschuss wird nach Abschluss der Stadtmeisterschaften sowie nach Gegenüberstellung aller Ausgaben und Einnahmen sowie deren Überprüfung durch den Turnierausschuss dem TC BW Lülsdorf zweckgebunden für die Förderung des Rollstuhltennis zur Verfügung gestellt.

Überprüfung einer Anmeldung

Soweit angemeldete Teilnehmer*innen bei nuLiga TVM nicht als aktive Mitglieder eines der drei Niederkasseler Tennisvereine mit ID-Nummer gelistet sind, nimmt die Turnierleitung Kontakt mit ihnen auf, um Angaben zu ihrem Wohnsitz zu erhalten und um prüfen zu können, ob ihnen eine Teilnahme an den Stadtmeisterschaften ermöglicht werden kann.

Abmeldung

Abmeldungen von bereits gemeldeten Teilnehmer*innen sind bis zum Zeitpunkt der Auslosung via nuLiga TVM bzw. tennis.de möglich (d.h. nicht mündlich, telefonisch oder via WhatsApp gegenüber der Turnierleitung). Ein bereits überwiesenes Startgeld sowie das DTB-Teilnehmerentgelt werden in einem solchen Fall erstattet.

Auslosung

Die Auslosung findet gemäß § 32 der Turnierordnung unter Leitung des Oberschiedsrichters am Sonntag, den 27. Juli 2025 um 12:00 Uhr im Clubheim des TC BW Lülsdorf statt. Sie ist öffentlich und erfolgt digital bzw. automatisiert mit Hilfe von nuLiga.

Bei weniger als 16 oder 32 Teilnehmer*innen werden in der 1. Runde eines K.o.-Modus Freilose („Rasten“) zur Auffüllung eines entsprechend dimensionierten Teilnehmerfeldes gemäß § 32 der Turnierordnung zugelost.

Spieler*innen des gleichen Vereins treten gemäß § 32 der Turnierordnung soweit möglich in der 1. Runde eines K.o.-Modus nicht gegeneinander an.

Spielansetzungen

Die Abwicklung der Stadtmeisterschaften erfolgt über das nuLiga-System des TVM, über das auch alle Spielansetzungen durch die Turnierleitung mit Tag, Uhrzeit, Anlage und Platz erfolgen. Es wird angestrebt, den aktuellen Spielplan dort bis zum Vortag 20:00 Uhr bekanntzugeben.

Die Begegnungen finden grundsätzlich wochentags um 17:30 und 19:00 Uhr und samstags um 11:00, 13:00, 15:00, 17:00 und ggfs. 19:00 Uhr statt. Abweichungen mit früheren oder späteren Spielansetzungen sind möglich.

Alle Spieler*innen müssen rechtzeitig, d.h. bis spätestens 15 Minuten vor Spielansetzung und unabhängig von der aktuellen Wetterlage auf der Anlage des TC BW Lülsdorf persönlich erscheinen, sich im Beisein des Oberschiedsrichters in eine Anwesenheitsliste eintragen (Sign-in) und sich dabei ggfs. mit Hilfe ihres Personalausweises identifizieren, ansonsten werden sie als „nicht angetreten“ gewertet und sind von einer weiteren Teilnahme an den Stadtmeisterschaften in der nicht angetretenen Konkurrenz ausgeschlossen (§ 27 der Turnierordnung). Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Startgeldes und des DTB-Teilnehmerentgelts besteht in einem solchen Fall nicht. Ggfs. bereits ausgetragene Begegnungen im Modus „Kästchenspiele“ fallen aus der Wertung (Tabellenberechnung), bleiben aber LK-relevant (siehe Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung).

Spieler*innen müssen spätestens 15 Minuten nach Aufruf ihrer Begegnung angetreten und spielbereit sein, ansonsten sind sie vom Oberschiedsrichter zu disqualifizieren (§ 37 der Turnierordnung).

Erklären Teilnehmer*innen nach der Auslosung gegenüber dem Turnierausschuss mündlich oder schriftlich ihren Rückzug aus einer Konkurrenz oder ggfs. aus beiden gemeldeten Konkurrenzen, ist eine solche Erklärung unwiderruflich und ein Antreten zu weiteren Begegnungen in den angesprochenen Konkurrenzen nicht mehr möglich. Auch hier besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Startgeldes und des DTB-Teilnehmerentgelts.

Spieler*innen, die eine Begegnung im Kästchen aufgeben, können noch nachfolgende Begegnungen des Kästchens austragen. Spieler*innen, die eine Begegnung in der ersten K.o.-Runde aufgeben, können noch in der Nebenrunde antreten.

Spieler*innen, die zu einem Match nicht antreten („n.a.“), scheiden aus den Stadtmeisterschaften in der entsprechenden Konkurrenz umgehend aus. Ggfs. bereits ausgetragene Begegnungen im Modus „Kästchenspiele“ fallen aus der Wertung (Tabellenberechnung), bleiben aber LK-relevant (siehe Durchführungsbestimmungen zur Ranglistenordnung).

Die Turnierleitung entscheidet – ggfs. auch kurzfristig am jeweiligen Spieltag – über witterungsbedingte, durch Einsetzen der Dunkelheit oder aus einem anderen Grund erforderliche Unterbrechungen oder Verlegungen von Begegnungen auf eine andere Uhrzeit, eine andere Anlage und/oder auf einen anderen Tag.

Finaltag

Am Finaltag, einem Sonntag, werden alle Finalbegegnungen der K.o.-Runden bzw. letzte Begegnungen im Modus „Kästchenspiele“ (bei einem Kästchen mit 4 oder 5 Teilnehmer*innen) ausgetragen.

Spielort/Spielorte

Alle Begegnungen der Stadtmeisterschaften werden im Freien auf der Anlage des TC BW Lülsdorf parallel auf bis zu sechs Sandplätzen – Plätze 1 bis 3 sowie 5 bis 7 – ausgetragen. Eine Spielverlegung in eine Halle ist nicht möglich, eine Verlegung von Begegnungen aus Kapazitäts- oder anderen Gründen auf die Anlagen der SpVgg Lülsdorf-Ranzel oder des WSV Blau-Weiss Rheidt hingegen im Einzelfall schon.

Der TC BW Lülsdorf stellt während der Stadtmeisterschaften eine Bewirtung der Teilnehmer*ìnnen, der Zuschauer*innen und des Turnierausschusses auf seiner Anlage sicher.

Turnierleitung /Oberschiedsrichter

Die Turnierleitung wird Tom (Thomas) Rutert-Klein vom TC BW Lülsdorf übertragen, der als Inhaber einer C-Oberschiedsrichter-lizenz auch die Funktion des Oberschiedsrichter wahrnimmt.

Die Turnierleitung ist während der Stadtmeisterschaften wochentags ab 16:30 Uhr, samstags ab 10:00 Uhr und am Finaltag 60 Minuten vor dem ersten Spiel bis zum Abschluss der Begegnungen auf der Anlage des TC BW Lülsdorf durchgängig anwesend. 

Die Turnierleitung nimmt gemäß § 16 der Turnierordnung nicht an den Stadtmeisterschaften teil.

Turnierausschuss

Dem fünfköpfigen Turnierausschuss gehören neben der Turnierleitung Steffi von Trostorff und Jürgen Sent für den TC BW Lülsdorf, Katja Kissmer für die SpVgg Lülsdorf-Ranzel und Lucas Biermanski für den WSV BW Rheidt an. Sie belegen während der Stadtmeisterschaften ihre Zugehörigkeit zum Turnierausschuss gegenüber den Teilnehmer*innen durch einen sichtbar getragenen Ausweis.

Die Mitglieder des Turnierausschusses stimmen sich untereinander so ab, dass während der Stadtmeisterschaften neben der Turnierleitung täglich mindestens ein weiteres Mitglied durchgängig zu den o.g. Zeiten auf der Anlage des TC BW Lülsdorf präsent ist und die Turnierleitung unterstützt (Präsenztage).

Die Mitglieder des Turnierausschusses kommunizieren untereinander u.a. mit Hilfe einer geschlossenen Whats-App-Gruppe.

Die Mitglieder des Turnierausschusses erhalten keine Aufwandsentschädigung und keine Fahrkostenerstattung. Sie werden aber an ihren Präsenztagen auf der Anlage des TC BW Lülsdorf kostenfrei verpflegt.

Kommunikation

Alle Informationen zum Turnierverlauf inkl. aller Spieltermine (Tag, Uhrzeit, Anlage, Platz) müssen von der Angemeldeten bzw. von den Teilnehmer*innen eigenverantwortlich gemäß § 40 der Turnierordnung im Internet abgerufen werden.

Bälle

Der Turnierausschuss stellt an den Spieltagen pro Begegnung für die Einzelbegegnungen drei und für die Doppelbegegnungen vier neue Bälle eines Herstellers gemäß der Vorgaben des TVM (Head oder Dunlop) zur Verfügung. Während der Begegnungen werden die Bälle nicht gewechselt und unbrauchbar gewordene oder verloren gegangene Bälle vom Turnierausschuss umgehend gleichwertig ersetzt (§ 39 der Turnierordnung).

In den Begegnungen der Nebenrunde(n) kommen Bälle zum Einsatz, die bereits 1 x in der Hauptrunde gespielt wurden.

Der Turnierausschuss erhält alle eingesetzten Bälle nach Spielschluss zurück. Die gespielten Bälle werden zum käuflichen Erwerb angeboten zu einem vom Turnierausschuss festgelegten Abgabepreis. Der Verkaufserlös fließt in die Rechnungslegung der Stadtmeisterschaften ein.

Siegerehrung

Bei der Siegerehrung am Finaltag werden in allen Konkurrenzen/Altersklassen die Plätze 1 und 2 geehrt.

Es wird eine Durchführung der Siegerehrung durch Bürgermeister Matthias Großgarten angestrebt zusammen mit einem aus den Vorsitzenden der Niederkasseler Tennisvereine bzw. ihrer Tennisabteilungen gebildeten Ehrenausschusses (siehe § 13 der Turnierordnung).

Sollte die Stadt Niederkassel und/oder Sponsoren einen Zuschuss gewähren, so fließt dieser auf der Einnahmenseite in die Rechnungslegung der Stadtmeisterschaften mit ein.

Preise

Es sind Urkunden für die Plätze 1 und 2 sowie für die ersten Plätze rot-orange Handtücher vorgesehen, die mit dem Stadtwappen und dem Schriftzug „Stadtmeisterin 2025“ bzw. „Stadtmeister 2025“ bestickt sind. Es werden keine Preisgelder ausgelobt.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeits- und Medienarbeit rund um die Stadtmeisterschaften wird vom TC BW Lülsdorf in Abstimmung mit dem Turnierausschuss übernommen.